Über die Erfahrungen eines Nutzers mit dem Verifikationsdienstleister WebID kann man im folgenden Artikel mehr erfahren.
» Schlechte Erfahrung mit WebID

Über die Erfahrungen eines Nutzers mit dem Verifikationsdienstleister WebID kann man im folgenden Artikel mehr erfahren.
» Schlechte Erfahrung mit WebID
saferyou.de ist eine leistungsstarke Cyberversicherung die für Privatpersonen und ihre Familien umfassenden Schutz vor den rechtlichen Risiken bietet, die mit der Nutzung des Internets und digitaler Medien einhergehen. Ob beim Einkauf in betrügerischen Online-Shops, bei Identitätsdiebstahl oder Cybermobbing saferyou.de deckt hier mögliche Risiken ab. Auch in Fällen, in denen beim Herunterladen eines Computerspiels angeblich Urheberrechte verletzt wurden, bietet unsere Versicherung zuverlässigen Schutz.
Darüber hinaus deckt saferyou.de elektronische Geräte wie Laptops, Mobiltelefone und Spielkonsolen ab.
Ein besonderer Service ist die jederzeit verfügbare Beratungshotline zum Thema Internetrecht sowie die telefonische Rechtsberatung durch unabhängige Anwälte, die rund um die Uhr erreichbar sind. Zudem beinhaltet saferyou.de die Vermittlung von Mediationsverfahren zur außergerichtlichen Konfliktlösung.
saferyou.de kann in den Varianten Basis, Komfort und Premium abgeschlossen werden, um den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Weiterhin sind diese Tarife in den zwei Ausprägungen „Familie“ und „Single2 verfügbar. Bei allen drei Tarifen profitieren Nutzer von der sofortigen Verfügbarkeit ohne Wartezeiten und ohne Selbstbeteiligung.
Die Onlineschutz-Versicherung saferyou.de kann ab sofort einfach und schnell über die Website www.saferyou.de abgeschlossen werden.
Diese Art der Versicherungen versprechen Unterstützung nach Datenklau, Cybermobbing oder Problemen beim Onlinekauf. Cyberschutz-Versicherungen (Onlineschutz-Versicherungen) bieten Hilfe bei rechtlichen und technischen Problemen im Internet. Die Anbieter dieser Policen versichern, Schäden durch Internetkriminalität abzudecken, etwa nach Hackerangriffen oder Virenbefall.
Einige kombinieren klassischen Rechtsschutzangebote mit direkten Hilfeleistungen, sogenannten „Assistance-Leistungen“. Dazu gehört beispielsweise psychologische Beratung bei Cybermobbing und Rufschädigung. Auch gibt es Versicherungsangebote, die das Internet nach gestohlenen persönlichen Daten durchsuchen und wenn nötig betroffenen Nutzer informieren. Ebenso gibt es Cyberschutz-Versicherungen (Onlineschutz-Versicherungen)- Anbieter die solche Suchservice (Webscreening) mit einem gekoppelten Löschservice kombinieren, der rufschädigende Einträge in Netzwerken oder Foren entfernt.
Somit kann man aus Nutzer sich grundlegend zwei Arten von Cyberschutz-Versicherungen (Onlineschutz-Versicherungen) unterscheiden, diese sind
Cyberversicherungen sind besonders sinnvoll für Internetnutzer, die bisher über keine Rechtsschutzversicherung verfügen.
Wichtig ist jedoch zu beachten, dass eine Versicherung den Nutzer nicht von der Verantwortung entbindet, grundlegende Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Dazu gehören ein aktueller Virenschutz, sichere Passwörter und die Regel, möglichst wenige persönliche Informationen im Internet preiszugeben.
Ob eine Cyberversicherung für notwendig ist, hängt von den eigenen individuellen Sicherheitsbedürfnis ab, daher ist eine allgemeine Empfehlung nicht sinnvoll.
Die Kosten von Cyberschutz-Versicherungen (Onlineschutz-Versicherungen) unterscheiden sich grundlegend zwischen den beiden Produktkategorien.
Eine Cyberschutz-Versicherungen (Onlineschutz-Versicherungen) mit Assistance-Leistungen und mit Rechtsschutz kosten ca. 120 und 170 Euro im Jahr.
Cyberschutz-Versicherungen (Onlineschutz-Versicherungen) Policen die ausschließlichen Assistance-Leistungen anbieten, werden bereits für ca. 60 Euro im Jahr angeboten.
Aktuell liegen noch keine Vergleichsergebnisse für die Angebote von saferyou.de als Cyberschutz-Versicherungen (Onlineschutz-Versicherungen) vor, ebenso liegen noch keine Erfahrungsberichte aus Nutzersicht über diese Versicherungsangebote vor. Dies lässt sich damit erklären, da zum aktuellen Zeitpunkt (01.07.2024) die Angebote von saferyou.de erst seit kurzes Zeit angeboten wurden.
Ein Beispiel wie das Konzept von self sovereign identity nicht umgesetzt werden sollte.
iPhon-Nutzer war es in der Vergangenheit nicht möglich den Personalausweis (eID-Funktion) mit einer entsprechenden App zu nutzen. Grund war die gesperrte NFC-Schnittstelle der Geräte durch Apple. Seit Öffnung der NFC-Schnittstelle durch Apple ist dies möglich. Die iOS-AusweisApp2 besitzt den identischen Funktionsumfang wie die Android-Version.
iPhone-User können zukünftig mit einem iPhone 7 (aufwärts) per NFC die Ausweisdaten direkt auslesen und für entsprechende Use Cases bereitstellen. Die Daten aus dem Personalausweis können direkt per iPhone über NFC ausgelesen und für Registrierungs- oder Loginvorgänge genutzt werden, zum Beispiel für eine Kontoeröffnung oder ein Konto-Login.
iPhon als Ausweis-Lesegerät für den Ausweis
Streng genommen wird das iPhon damit nur als Lesegerät für den Personalausweis genutzt. Hierzu muss der Nutzer das Ausweisdokument nur hinter das iPhone halten. Worauf eine entsprechende App auf dem iPhon startet mit der folgend die Daten aus dem Ausweis ausgelesen werden können.
Als App können User die AusweisApp2, FIDELIO-App oder andere eID-Clients verwendet.
Ausweis in iPhone klonen
Um das iPhone direkt als Ausweis nutzen zu können, muss der Ausweis in das iPhone geklont werden. Diese Idee wurde bereits 2013 in Jena entwickelt und im Rahmen des Projekt PersoApp allgemein für mobile Devices demonstriert. Apple muss die Idee so gut gefallen haben, dass der Konzern aus Cupertino direkt ein Patent dafür angemeldet hatte. Gegen die Patentanmeldung wurde Einspruch erhoben.
Das Klonen des Personalausweises und die Nutzung des geklonten Ausweises im iPhon oder anderen mobilen Geräten wird zukünftig die Nutzung der eID-Funktion stark positiv beeinflussen.
Mobile Identität – Mobil Identity
Laut Presseinformationen kann das Smartphone zukünftig als Personalausweis verwendet werden.
Warum soll ich meinen Personalausweis ins Smartphone kopieren?
Ganz einfach – weil dadurch das Smartphone als Personalausweis genutzt werden kann.
Der Vorteil liegt darin, dass Nutzer fast immer ihr Smartphone mit sich führen.
In der eIDAS-Verordnung werden verschiedene Sicherheitsniveaus für elektronische Identifizierungssysteme definiert. Diese sind das Niveaus „niedrig“, „substanziell“ bzw. „hoch“.
Besonders die Use Cases die als substanziell eingestuft werden, wie z. B. das Eröffnen eines Bankkontos, können mit einem Smartphone als Personalausweis abgedeckt werden.
Mobil Identity Lösung per Smartphone
Zukünftig können Nutzer ihren Personalausweis per eID-Funktion auf ihr Smartphone hinterlegen. Dadurch muss der Personalausweis nicht mehr mitgeführt werden bzw. können die Daten aus dem Ausweisdokument leichter und schneller für andere Anwendungen genutzt werden, wie z. B. eine Kontoeröffnung.
Mobile eID-Lösung per Handy
Ebenso ist es denkbar, dass zukünftig völlig neue mobile Anwendungen direkt auf Basis der personenbezogenen Daten entstehen, wie z. B. Perso-Banking bzw. Perso-Payment-Lösung.
Welche Smartphones können als Personalausweis genutzt werden?
Die ersten Geräte die als Personalausweis genutzt werden können sind Geräte von Samsung Galaxy der S20-Serie. Konkret sind es die Geräte
Zukünftig können alle Smartphones als Personalausweis genutzt werden, die über folgendes verfügen:
Sichere Digitalisierung erfordert sichere digitale Identitäten
Der VSDI fördert die Bedeutung und den Ausbau von sicheren Authentifizierungsmethoden, vor diesem Hintergrund setzt sich der VSDI für folgende Punkte ein:
Im folgenden PDF stellt sich der VSDI kurz vor:
Im folgenden PDF werden die Mitglieder des VSDI näher vorgestellt.
Online-Ausweisfunktion kommt auf das iPhone
Apple hat auf der diesjährigen die Öffnung der NFC-Schnittstelle für Drittanwendungen bekanntgegeben. Durch diese Neuerung im Apple-Ökosystem wird es voraussichtlich ab Herbst dieses Jahrs möglich sein, die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (eID-Funktion) zu nutzen. Damit können Nutzer mit Applegeräten (iPhone und iPad) die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (eID-Funktion) mobil einsetzen.
Durch diese Neuerung des Betriebssystem iOS 13 wird es für User zukünftig möglich entsprechende digitalen hoheitlichen Anwendungen nutzen.
Ebenso können User wirtschaftliche Anwendungen wie z. B. Online-Banking, Online-Versicherungsabschluss- oder Online-Ticketbuchungen-Services von entsprechenden Unternehmen nutzen.
Die zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (eID-Funktion) nötige App (AusweisApp2) wird kommend kostenlos zum Download im Apple Store bereitgestellt.
Der Bundestag hat am 11.04.2019 einen Gesetzesentwurf beschlossen, der es Angehörigen des Europäischen Wirtschaftsraumes ermöglicht, die Online-Ausweisfunktion des elektronischen Personalausweises zu beantragen und folgend nutzen zu können.
Nach dem beschlossenen Gesetzt können EU-Bürger, die Angehörige des europäischen Wirtschafsraums sind, eine Chipkarte mit der Online-Ausweisfunktion beantragen. Bei der Abstimmung waren die Koalitionsfraktionen SPD und CDU/CSU für den Vorschlag, während die FDP, Linke und AfD gegen den Vorschlag waren. Die Koalitionsfraktionen der Grünen enthielten sich.
Die Online-Ausweisfunktion (auch eID-Funktion genannt) ermöglicht es Nutzern, welche einen deutschen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel besitzen und die Online-Ausweisfunktion frei geschaltet haben, sich mit dieser Funktion gegenüber Online-Angeboten zu identifizieren oder sich bei ihnen zu authentifizieren.
Die Beantragung der eID-Chipkarte soll auf freiwilliger Basis geschehen. Auf der eID-Chipkarte (Online-Ausweisfunktions-Chipkarte) sollen lediglich der Vor- und Nachname, der Geburtsort und das -datum sowie die Wohnadresse hinterlegt werden.
Ebenso ist geplan,t eine Adresse im Ausland hinterlegen zu können. Diese Information ist vor allem für im Ausland wohnhafte deutsche Staatsangehörige von erhöhtem Interesse. Mit Hilfe dieser Angabe könnten im Ausland lebende Deutsche Dienstleistungen der deutschen Verwaltung online beantragen und abrufen. Damit würden ihnen Zeit und Geld für lange Reisen erspart, um die Leistungen vor Ort in Deutschland zu beantragen.