Erlaubnis für das Auslesen des Personalausweises
Als Grundvoraussetzung zur Integration der Online-Ausweisfunktion benötigt jeder Diensteanbieter die generelle Berechtigung bzw. Erlaubnis den Ausweis auslesen und die ausgelesenen Attribute nutzen zu dürfen.
Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB)
Um solch eine Berechtigung zu erhalten, muss der Diensteanbieter einen Antrag bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) stellen. Nach einem positiven Bescheid, kann der Diensteanbieter diese Berechtigung an einen Aussteller bzw. Anbieter von technischen Berechtigungszertifikaten übersenden.
Anbieter von Berechtigungszertifikaten
Technische Berechtigungszertifikate werden von entsprechenden Berechtigungszertifikatausstellern kostenpflichtig angeboten. Das Berechtigungszertifikat ist die technische Abbildung der durch die VfB erteilten Genehmigung den Ausweis auszulesen.
Neben der generellen Erlaubnis den Ausweis auszulesen, wird in der von der VfB erteilten Berechtigung auch definiert, welche Attribute vom jeweiligen Diensteanbieter aus dem Ausweis ausgelesen werden dürfen.