2. Eigenständige Implementierung der Online-Ausweisfunktion

Eigenständige Implementierung der Online-Ausweisfunktion durch den Dienstanbieter

Im dritten Schritt muss der Dienstanbieter die Frage beantworten, ob er die Online-Ausweisfunktion eigenständig ohne Hilfe implementiert oder ob der Dienstanbieter einen externen IT-Dienstleister mit der Einbindung der Online-Ausweisfunktion beauftragen wird.

Integration der Online-Ausweisfunktion mit einem externen IT-Dienstleister

In dieser Ausarbeitung wird davon ausgegangen, dass der Dienstanbieter einen externen IT-Dienstleister für die Implementierung der Online-Ausweisfunktion beauftragt. Die Entscheidung des DA die Online-Ausweisfunktion selbständig zu integrieren, wird in diesem Leitfaden nicht weiter verfolgt und erläutert.