Freigabe der auslesbaren Attribute des Personalausweises
Aus dem Personalausweis können nur die jeweiligen Attribute vom Diensteanbieter, wie z. B. einem Online-Shop oder einem Online-Bankinganbieter, ausgelesen werden, für die dieser Diensteanbieter die entsprechende Berechtigung besitzt.
Berechtigungszertifikat zur Einbindung der Online-Ausweisfunktion
Diese Erlaubnis wird auf technischer Ebene durch das Berechtigungszertifikat abgebildet und in den jeweiligen Dienst integriert.
Berechtigungszertifikat zur Einbindung der Online-Ausweisfunktion
Allerdings ist ein in den Dienst integriertes Berechtigungszertifikat nicht ausreichend. Die Attribute können nur dann ausgelesen werden, wenn der Nutzer das Auslesen per Eingabe der 6-stelligen Online-Ausweisfunktion-PIN freigibt.
Zwei-Faktor-Authentifizierung per Online-Ausweisfunktion
In diesem Zusammenhang wird von der Zwei-Faktor-Authentifizierung mit Hilfe des Personalausweises bzw. der Zwei-Faktor-Authentifizierung per Online-Ausweisfunktion gesprochen.
Hinweis: Die Online-Ausweisfunktion wird auch als eID-Funktion bzw. elektronischer Identitätsnachweis bezeichnet.