Ausweis weg! – Sperren der Online-Ausweisfunktion bzw. Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion
Sperrhotline zur Deaktivierung der Online-Ausweisfunktion: Die aktuelle Nummer ist im rechten Menü des Blogs rot hinterlegt.
Im Falle, dass der Ausweis weg ist, sprich der Personalausweis wurde verloren oder der Personalausweis wurde gestohlen, sollte der Verlust umgehend bei einer entsprechenden Stelle (wie z. B. einer Personalausweisbehörde) gemeldet werden. Ebenso kann im Falle eines Diebstahles eine Anzeige bei der Polizei gegen Unbekannt sinnvoll sein. Damit ist der Verlust des Ausweisdokumentes hinreichend angezeigt. Allerdings ist die Online-Ausweisfunktion so lange aktiviert, bis der nicht mehr vorhandene Ausweis auf die Sperrliste gesetzt wird. Somit kann, je nach Zeitfenster die Online-Ausweisfunktion des Ausweises trotz Anzeige des Ausweisverlustes für eine kurze Zeit missbraucht werden. Um einen solchen Missbrauch der Online-Ausweisfunktion zu verhindern, sollte der Nutzer umgehend selbst die Online-Ausweisfunktion sperren. Durch das Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion werden auch die Altersverifikations-Funktion und die Wohnortverifikations-Funktion gesperrt.
Sperren der Onine-Ausweisfunktion (Deaktivieren der Onine-Ausweisfunktion)
Um die Online-Ausweisfunktion zu sperren gibt es zwei verschiedenen Vorgehensweisen.
Sperre der Online-Ausweisfunktion per Sperrhotline
Die schnellste und einfachste Möglichkeit, die Online-Ausweisfunktion zu deaktivieren, ist die Nutzung der Sperrhotline. Die Sperrhotline ist das ganze Jahr 7 Tage in der Woche 24 Stunden (365/7/24) erreichbar. Die Sperrhotline bzw. der Sperrnotruf für das Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion ist kostenpflichtig unter der „Die aktuelle Nummer ist im rechten Menü des Blogs rot hinterlegt.“ erreichbar. Die aktuellen Kosten für die Online-Ausweisfuntkion-Sperrhotline betragen aus dem Festnetz 3,9 Cent für die Minute und aus dem Mobilfunknetz 42 Cent für die Minute. Um die Online-Ausweisfuntkion per Sperrhotline sperren zu lassen, ist es notwendig, das Sperrkennwort zu verwenden. Das Sperrkennwort wurde im Rahmen der Übergabe des Ausweises im PIN-Brief an den Nutzer mitübersandt. Das Sperrkennwort dient als Schutz davor, dass die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises nicht durch eine andere Person, als den Ausweisinhaber, mutwillig gesperrt wird. Nach dem Anruf bei der Sperrhotline und Ansage des Sperrkennworts, ist die Online-Ausweisfunktion sofort gesperrt. Ebenso sind damit die Altersverifikations-Funktion und die Wohnortverifikations-Funktion gesperrt bzw. es können keine Attribute mehr aus dem Ausweis ausgelesen werden, selbst wenn eine andere Person den Ausweis sowie die dazugehörige eID-PIN besitzt.
Sperre der Online-Ausweisfunktion im Bürgeramt
Es besteht auch die Möglichkeit die Online-Ausweisfunktion in einem Bürgeramt zu deaktivieren. Hierzu ist ein persönliches Erscheinen zur Identitätsfeststellung des Nutzers aus Sicherheitsgründen zwingend nötig. Diese Variante ist immer dann notwendig, wenn das Sperrkennwort nicht mehr verfügbar ist.
Checkliste: Sperren der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises
Die folgende Vorgehensweise (Auflistung der Vorgehensweise) soll bei der Deaktivierung der elektronischen Funktionen des Personalausweises helfen, falls dieser verloren bzw. gestohlen wurde.
Wichtig: Mit dem Anzeigen des Verlustes des Ausweises sind die elektronischen Funktionen (Online-Ausweisfunktion, Altersverifikations-Funktion, Wohnortverifikations-Funktion bzw. allgemein das Auslesen von Attributen) nicht umgehend deaktiviert. Dadurch besteht für eine gewisse Zeit eine Missbrauchsgefahr der Online-Ausweisfunktion. Diese Missbrauchsgefahr kann nur per umgehender Deaktivierung der Online-Ausweisfunktion durch den Nutzer abgestellt werden.
Checkliste zur Deaktivierung der Online-Ausweisfunktion:
- Ist dem Nutzer das Sperrkennwort bekannt?
- ja oder nein
- falls ja, besteht für den Nutzer die Möglichkeit die Sperrhotline zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion anzurufen, zum weiteren Ablauf der Sperrung siehe Punkt 2
- falls nein, besteht für den Nutzer nicht die Möglichkeit die Sperrhotline zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion anzurufen. Die Deaktivierung der Online-Ausweisfunktion kann nur durch persönliches Erscheinen des Nutzers z. B. in einem Bürgerbüro realisiert werden, zum weiteren Ablauf der Sperrung siehe Punkt 3
- Liegt dem Nutzer das Sperrkennwort vor, kann der Nutzer die Sperrhotline unter der Telefonnummer „Die aktuelle Nummer ist im rechten Menü des Blogs rot hinterlegt.“ anrufen und die Deaktivierung unter der Angabe der Daten
- Vornamen,
- Familienname,
- Datum der Geburt und
- Angabe des Sperrkennwortes veranlassen.
- Liegt dem Nutzer das Sperrkennwort nicht vor, muss der Nutzer persönlich bei einer entsprechenden Institution (wie z. B. Bürgeramt) zur Identitätsfeststellung aus Sicherheitsgründen erscheinen und die Sperrung der Online-Ausweisfunktion veranlassen.
Darstellung der Deaktivierung der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises
In der folgenden Darstellung wird der Prozess der Sperrung der Online-Ausweisfunktion (inklusive der Sperrung der Altersverifikations-Funktion und der Sperrung der Wohnortverifikations-Funktion) optisch verdeutlicht.
» Checkliste zum Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion (PDF)