Ablauf der Online-Ausweisfunktion

Nutzungsablauf der Online-Ausweisfunktion

In der folgenden Aufführung wird erläutert, wie die einzelnen Schritte bei der Nutzung der Online-Ausweisfunktion ablaufen. Hierbei wird die Verwendung der Online-Ausweisfunktion am Beispiel eines Desktops mit Internetzugang und eines Kartenlesers erläutert.

Grafische Darstellung des Ablaufes der Online-Ausweisfunktion aus Sicht des Nutzers

Grafische Darstellung des Ablaufes der Online-Ausweisfunktion aus Sicht des Nutzers

  1. Im ersten Schritt ruft der Nutzer das Angebot des Diensteanbieters auf, dann wird eine sichere Verbindung zwischen eID-Server und dem Dienstanbieter aufgebaut.
  2. Dabei übermittelt der Dienst (welcher die Ausweisdaten auslesen möchte) die Information darüber, welche personenbezogenen Daten (Attribute) der Dienstanbieter aus dem Ausweis auslesen und nutzen möchte.
  3. Nun erfolgt die Gültigkeitsprüfung des Ausweises sowie des Berechtigungszertifikates des Dienstanbieters durch den eID-Server.
  4. Im nächsten Schritt werden dem Nutzer verschiedene Informationen aus dem Berechtigungszertifikat des Diensteanbieters angezeigt. Diese sind
    1. der Name des Diensteanbieters, die URL unter der der Dienst angeboten wird und die Gültigkeitsdauer (Start- und Ablaufdatum) des Berechtigungszertifikates sowie die Anschrift und eine Kontakt-E-Mail-Adresse des Diensteanbieters (def. müssen Name, Anschrift und E-Mail-Adresse des Diensteanbieters sowie der letzte Tag der Gültigkeitsdauer des Berechtigungszertifikats übermittelt werden)
    2. Zweck der Übermittlung,
    3. die zuständige Datenschutzbehörde (Anschrift, Telefon- und Fax, E-Mail-Adresse und konkreten Ansprechpartner) sowie dessen URL (def. muss ein Hinweis auf die für den Diensteanbieter zuständigen Stellen übermittelt werden, die die Einhaltung der Vorschriften zum Datenschutz kontrollieren)
    4. Den Berechtigungszertifikataussteller (bzw. auch den Berechtigungszertifikatanbieter genannt)
    5. die Attribute die der Dienstanbieter auslesen möchte (Kategorien der zu übermittelnden Daten nach Absatz 3 Satz 2)
  5. anschließend gibt der Nutzer durch die Eingabe der Online-Ausweisfunktions-PIN das Auslesen der Ausweisdaten frei
  6. danach werden die Ausweisdaten an den eID-Server übermittelt
  7. worauf der eID-Server die Daten an den Dienstanbieter sendet über eine sichere Verbindung
  8. die übertragenen Daten kann der Dienstanbieter nun nutzen und den Nutzer entsprechend autorisieren z. B. für ein erfolgreiches Login)

Voraussetzung für die Verwendung der Online-Ausweisfunktion

Um die Online-Ausweisfunktion einsetzen zu können, muss der Nutzer bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Weiter Information zu den Voraussetzung für die Verwendung der Online-Ausweisfunktion sind folgend verlinkt:
» Voraussetzung für die Verwendung der Online-Ausweisfunktion

Mobile Nutzung der AusweisApp – Mobile Verwendung der Online-Ausweisfunktion

Die mobile Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist ebenso möglich. Hierbei unterscheidet sich der Ablauf nicht. Allerdings wird statt dem Desktop mit der AusweisApp (eID-Client) ein NFC- fähiges Smartphone und die mobile Version der AusweisApp benötigt.