Die Altersverifikations-Funktion des Personalausweises
Aus dem Ausweis können unter Nutzung eines Kartenlesers und der entsprechenden Software (PersoApp, AusweisApp bzw. eID-Client) sowie Freigabe durch den Nutzer per eID-PIN, verschiedene Attribute ausgelesen werden. Dies sind Folgende:
- Nachname,
- Vorname,
- Akademischer Titel,
- Geburtsdatum,
- Geburtsort,
- Adresse,
- Dokumentenart,
- Dienste- und kartenspezifische Kennzeichen,
- Abkürzung „D“ für Bundesrepublik Deutschland,
- Angabe, ob eine bestimmte Altersgrenze über- oder unterschritten wird,
- Angabe, ob ein Wohnort dem abgefragten Wohnort entspricht
In Bezug auf die Altersverifikations-Funktion ist das Attribut 10 (Angabe, ob eine bestimmte Altersgrenze über- oder unterschritten wird) von Bedeutung.
Mit Hilfe der Altersverifikations-Funktion ist es dem Dienst möglich zu prüfen, ob der Nutzer ein bestimmtes Alter erreicht hat. Diese Teilfunktion der Online-Ausweisfunktion ist für Dienste geeignet, die dazu gezwungen sind bestimmte Vorgaben und Restriktionen in Bezug auf den Jugendschutz bzw. die Suchtprävention einzuhalten. Bei der Altersverifikations-Funktion des Personalausweises wird nicht das genaue Geburtsdatum ausgelesen. Dem Dienst wird lediglich mitgeteilt, ob der Nutzer ein bestimmtes Mindestalter besitzt.
Einsatzbeispiele für die Altersverifikations-Funktion des Personalausweises
Die Altersverifikations-Funktion des neuen Personalausweises kann z. B. in folgenden Beispielen sinnvoll eingesetzt werden
- Verkauf von Tabakwaren oder Spirituosen an einem Automaten, der den Erwerb von Tabakwaren oder Spirituosen ermöglicht
- Verkauf von Tabakwaren oder Spirituosen in einem Online-Shop, der den Erwerb von Tabakwaren oder Spirituosen ermöglicht
- Zugriff auf entsprechenden Content (Filme, Spiele, Bücher usw.) per Onlinezugriff mit bestimmter Altersbeschränkungen (Ü16 und Ü18) bzw.
- generell die Nutzung von altersspezifischen Angeboten.
Die Altersverifikations-Funktion wird wie in der folgenden Abbildung dargestellt per AusweisApp aus dem Ausweis (nach Eingabe der eID-Funktion-PIN) ausgelesen.
Die Altersverifikations-Funktion (Teilfunktion der Online-Ausweisfunktion) des Personalausweises in der AusweisApp (eID-Client)
Die folgende Darstellung zeigt die Auswahl des Attributes
- Angabe, ob eine bestimmte Altersgrenze über- oder unterschritten wird
und somit die Nutzung der Altersverifikations-Funktion (Teilfunktion der Online-Ausweisfunktion) des Personalausweises aus Sicht eines Nutzers in der AusweisApp (eID-Client).

eID-Client-Software (AusweisApp) auf dem Rechner des Nutzers mit ausgewähltem Attribut Altersverifikation (Altersverifikations-Funktion)
Die Altersverifikations-Funktion wird wie in der Abbildung dargestellt per AusweisApp aus dem Ausweis (nach Eingabe der eID-Funktion-PIN) ausgelesen.