9. Beantragung einer Berechtigung

Beantragung einer Berechtigung bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifkate

Auf Basis dieser Unterlagen (des vorherigen Schrittes) entscheidet die Vergabestelle für Berechtigungszertifkate, ob und welche Attribute der Diensteanbieter aus dem Personalausweise per Online-Ausweisfunktion auslesen und folgend nutzen darf.

Positiven Bescheid der Vergabestelle für Berechtigungszertifkate

Der Diensteanbieter erhält bei erfolgreicher Prüfung einen positiven Bescheid, in dem definiert ist, ob und welche Attribute der Diensteanbieter auslesen darf.