Information über die Geschäftsprozessanpassung
Über die Anpassung der Geschäftsprozesse sind alle involvierten Mitarbeiter zu informieren. Die Online-Ausweisfunktion darf nur vom Diensteanbieter genutzt werden wenn er eine entsprechende Berechtigung besitzt.
Vergabestelle für Berechtigungszertifikate
Diese Berechtigung ist bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate zu beantragen. Besitzt der Diensteanbieter solch eine Berechtigung, kann auf Basis dieser ein Berechtigungszertifikat bei einem Berechtigungszertifikatanbieter erworben werden.