Berechtigungszertifikat für „Vor-Ort-Auslesen“ der Online-Ausweisfunktion

Online-Ausweisfunktion „Vor-Ort-Auslesen“ zur Kontoeröffnung bei Sparkassen

Seit Mitte 2017 ist es durch eine gesetzliche Änderung möglich, die personenbezogenen Daten, die auf dem Personalausweis hinterlegt sind, vor Ort auszulesen und zu nutzen. Dieses „Vor-Ort-Auslesen“ der Daten bzw. das „Vor-Ort-Nutzen“ der Online-Ausweisfunktion ist immer dann besonders interessant, wenn personenbezogene Daten in ein entsprechend notwendiges Formular eingetragen werden müssen, wie zum Beispiel bei der Eröffnung eines Kontos in einer lokalen Filiale.

Nutzer benötig keine Technik und keine aktivierte Online-Ausweisfunktion

Für das „Vor-Ort-Nutzen“ der Online-Ausweisfunktion benötigt der Nutzer weder Kartenleser und dazugehörige Software, noch die AusweisApp bzw. eine Online-Ausweisfunktions-PIN. So Klaus Wolter von der Ver­ga­be­stel­le für Be­rech­ti­gungs­zer­ti­fi­ka­te: „Die Übernahme der auf dem Personalausweischip enthaltenen Daten dürfe natürlich nicht ohne eine vorherige Prüfung stattfinden. Die Freigabe zum Auslesen erfolgt erst nach Zustimmung durch den Ausweisinhaber und einem erfolgreichen Lichtbildabgleich mit der auf dem Personalausweis aufgedruckten Zugangsnummer bzw. CAN, im Falle der Sparkassen, durch den Sachbearbeiter in der Filiale.“

„Vor-Ort-Nutzen“ der Online-Ausweisfunktion soll Kontoeröffnung erleichtern

Um das „Vor-Ort-Nutzen“ der Online-Ausweisfunktion in den eigenen Dienst einbinden zu können, ist eine Berechtigung durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) nötig. Die S-Direkt Marketing GmbH hat als einer der ersten Antragsteller eine Berechtigung dieser Art erhalten und per Berechtigungszertifikat technisch in den eigenen Dienst einbinden lassen. Dieser wird kommend allen deutschen Sparkassen (aktuell 396 Filialen) bereitgestellt, um mit dem „Vor-Ort-Auslesen“ der Online-Ausweisfunktion des elektronischen Personalausweises die Kontoeröffnungen in den Filialen deutlich zu erleichtern und zu beschleunigen.

Anpassung der AusweisApp nötig

Um den Dienst „Vor-Ort-Auslesen“ der Online-Ausweisfunktion einsetzen zu können, muss die entsprechende eID-Client-Software des Bundes (AusweisApp2) noch hinreichend angepasst werden. Die angepasste AusweisApp soll dann als Pilotprojekt in ausgewählten Sparkassen ausgerollte werden. Parallel dazu werden die nötigen Personalausweis-Kartenleser in den teilnehmenden Sparkassen installiert, sodass eine Testingphase des neuen Dienstes („Vor-Ort-Auslesen“ der Online-Ausweisfunktion) stattfinden kann.

(Quelle: http://www.ptext.net)

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Neues Thüringer E-Government-Gesetz regelt Einsatz der Online-Ausweisfunktion

Online-Ausweisfunktion in Thüringer E-Government-Gesetz festgelegt

Am 07.11.2017 hat das Land Thüringen ein neues E-Government-Gesetz verabschiedet. Damit ist Thüringen ein Nachzügler im Vergleich zu Bundesländern wie Baden-Württemberg, Bayern (E-Government-Gesetz seit 2015) oder Sachsen (E-Government-Gesetz seit 2014). Allerdings ist das neue Gesetzt laut Dr. Hartmut Schubert „das aktuell wohl modernste und eines der weitgehendsten in Deutschland“.

Online-Ausweisfunktion als Teil der modernen E-Goverment-Angebote des Bundeslandes Thüringen

Diese Anforderungen und Voraussetzungen umfassen

  • das Bereitstellen eines einheitlichen und zentralen E-Government-Portals für Land und Kommunen,
  • das Angebot eines Service-Accounts inklusive der Einbindung der Online-Ausweisfunktion des elektronischen Personalausweises für eine sichere web-basierte Identitätsfeststellung bzw. spätere Authentifizierung,
  • das Anbieten eines elektronischen Bezahlsystems für Behörden,
  • das ganzheitliche Abbilden von elektronischen Verwaltungsprozessen sowie
  • den Schutz der Nutzerinteraktionen und -daten durch eine sichere Datenverbindung per Thüringer Landesrechenzentrum und IT-sicherheitszertifiziertem Landesdatennetz.

Online-Ausweisfunktion – Thüringer E-Government-Gesetz 2017

Quelle: https://www.thueringen.de/

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Nutzungstest der Online-Ausweisfunktion per Smartphone mit einem Google Nexus 5

Nutzungstest – Mobiler Einsatz der Online-Ausweisfunktion

Die Online-Ausweisfunktion des elektronischen Personalausweises soll mit Hilfe des eID-Clients des Bundes (AusweisApp) per NFC-Schnittstelle mobil nutzbar sein. Allerdings erfüllen nicht alle mobilen Geräte bzw. Smartphones die entsprechenden Voraussetzungen, um den elektronischen Personalausweis auslesen zu können. Folgend wird ein Nutzungstest der Online-Ausweisfunktion mit einem Google Nexus 5 dargestellt.
Für diesen Test wurde die online-basierte Selbstauskunft genutzt. Mit dieser können Nutzer per Online-Ausweisfunktion selbst herausfinden, welche ihrer personenbezogenen Daten im elektronischem Personalausweis hinterlegt sind.

Getestetes Gerät: Google Nexus 5
Vorgehen: AusweisApp installieren und folgend AusweisApp mobil testen

Schritt 1: AusweisApp (eID-Client des Bundes) auf dem Smartphone installieren

  • Smartphone einschalten
  • AusweisApp (eID-Client des Bundes) im Playstore suchen
  • AusweisApp (eID-Client des Bundes) auf dem Smartphone installieren

Schritt 2: AusweisApp (eID-Client des Bundes) auf dem Smartphone nutzen

  • Smartphone einschalten
  • AusweisApp (eID-Client des Bundes) starten
  • Selbstauskunft mit „jetzt ausweisen“ starten
  • elektronischen Personalausweis hinter das Smartphone halten

Ergebnis des Tests

Die Online-Ausweisfunktion ist mit einem Google Nexus 5 aktuell nicht zu verwenden.

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KfZ-Online-Zulassung ab Oktober per Online-Ausweisfunktion möglich

Kraftfahrzeuge können ab dem 01.10.2017 Web-basiert durch das Portal des Kraftfahrtbundesamtes über das Internet an- bzw. abmeldet werden. Der Name dieses Verfahrens lautet Online-Zulassung bzw. Internet-basierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz).

  • Vorteil der Internet-basierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz)?
  • Voraussetzung zur Nutzung von i-Kfz?
  • Zahlung der Gebühren für i-Kfz online möglich?
  • Welche Fahrzeuge können per i-Kfz an- bzw. abgemeldet werden?
  • Wo ist der Service i-Kfz nutzbar?

Vorteil der Internet-basierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz)?

Der Vorteil der Internet-basierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) liegt darin, dass diese von Zuhause aus durchgeführt werden kann und damit der Gang sowie mögliche Wartezeiten auf der Zulassungsstelle eingespart werden können.

Voraussetzung zur Nutzung von i-Kfz?

Nutzer, die gern den Service i-Kfz verwenden möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Das entsprechende Kfz muss über eine Zulassung per KÜS (nach 01.01.2015) verfügen.
  • Der Nutzer muss einen elektronischen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion besitzen.
  • Weiterhin benötigt der Nutzer ein entsprechendes Kartenlesegerät oder Smartphone (mit hinreichender NFC-Funktionalität) sowie die notwendige Software (Ausweis-App).

Informationen über die mobile Verwendung der Online-Ausweisfunktion sind unter folgendem Link hinterlegt:
» Online-Ausweisfunktion per Smartphon nutzen

Zahlung der Gebühren für i-Kfz online möglich?

Die Zahlung der Gebühren für die Web-basierte Kfz-Zulassung (i-Kfz) kann der Nutzer online durchführen. Hierzu stehen ihm die Zahlungsmöglichkeiten per Giropay oder per Kreditkarte zur freien Auswahl. Die Höhe der Kosten für das An- und Abmelden eines Kfz per i-Kfz beträgt ca. 6,10 Euro.

Welche Fahrzeuge können per i-Kfz an- bzw. abgemeldet werden?

Mit dem per Internet angebotenen Dienst i-Kfz können Fahrzeuge, Motorräder und Anhänger an- und abgemeldet werden.

Wo ist der Service i-Kfz nutzbar?

Aktuell kann i-Kfz nur Kfz-Zulassungen abdecken, bei denen das Kfz im aktuellen Zulassungsbezirk durch den aktuellen Halter des Kfz erfolgt. Weiterhin müssen die entsprechenden Kfz-Kennzeichen noch vor dem Ab- und Anmelden neu registriert werden.

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Online-Ausweisfunktion europaweit für elektronische Identifizierungsprozesse und digitale Verwaltungsverfahren nach eIDAS anerkannt

Am 26.09.2017 wurde die Notifizierung der Online-Ausweisfunktion abgeschlossen. Damit ist die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) des elektronischen Personalausweises europaweit für elektronische Identifizierungsprozesse und digitale Verwaltungsverfahren anerkannt.

Die Online-Ausweisfunktion im grenzüberschreitenden Einsatz

Ab dem 26. September 2017 ist es Nutzern, die über einen elektronischen Personalausweis bzw. elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) verfügen, möglich, diesen europaweit und grenzüberschreitend einzusetzen. Möglich Einsatzszenarien für die grenzüberschreitende Verwendung der Online-Ausweisfunktion sind zum Beispiel

  • das Anmelden eines deutschen Studenten an einer Universität bzw. Hochschule,
  • das Einreichen der Steuererklärung im EU-Ausland,
  • das Zulassen eines KfZ im Ausland oder
  • das Beantragen einer Gewerbeanmeldung

in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft durch einen Nutzer, der über eine aktivierte Online-Ausweisfunktion verfügt.

Online-Ausweisfunktion Notifizierung nach eIDAS mit Vertrauensniveau "hoch" nach eIDAS-Vorgaben

Online-Ausweisfunktion Notifizierung nach eIDAS mit Vertrauensniveau „hoch“ nach eIDAS-Vorgaben

Online-Ausweisfunktion mit Vertrauensniveau „hoch“ eingestuft

Dabei wurde die Online-Ausweisfunktion mit dem Vertrauensniveau „hoch“ nach eIDAS-Verordnung durch die technischen Experten fast aller EU-Mitgliedländer eingestuft. Die Bewertung „hoch“ nach eIDAS-Verordnung durch die technischen Experten stellt die höchstmögliche Bewertung für einen Vertrauensdienst nach eIDAS dar.
Der Innenminister Dr.Thomas de Maizière hob hervor: „Diese gute Bewertung belegt die hohe Qualität der eID-Funktion.“ Weiterhin führte er fort: „Der Identitätsnachweis mit der eID-Funktion ist sicher, einfach und praktisch im digitalen Alltag von Privatpersonen und Unternehmen. Immer mehr Smartphones sind ‚eID-fähig’. Zudem haben wir im Sommer 2017 die eID-Integration in E-Business- und E-Government-Angebote deutlich vereinfacht. Das sind gute Voraussetzungen für Unternehmen und Behörden, jetzt mehr Einsatzmöglichkeiten für die eID-Funktion anzubieten.“

Online-Ausweisfunktion mobil nutzen

Für die Verwendung der Online-Ausweisfunktion existieren bereits verschiedene mobile Geräte, mit welchen die Online-Ausweisfunktion per NFC-Schnittstelle ohne den Einsatz eines zusätzlichen Kartenlesers verwendet werden kann. Eine aktuelle Übersicht dieser Geräte ist unter folgendem Link hinterlegt.
>> Smartphones zur mobilen Nutzung der Online-Ausweisfunktion

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Ab 2018 Servicekonto.NRW mit Online-Ausweisfunktion nutzbar

Login zum Servicekonto.NRW per Online-Ausweisfunktion

Über das Servicekonto.NRW (https://servicekonto.nrw/serviceaccount/) können ab Anfang nächsten Jahres alle Nutzer die bereitgestellten Online-Verwaltungsdienste des Landes Nordrhein-Westfalen per Internet von zu Hauses aus nutzen. Dadurch entfällt der lästige Behördengang.

Servicekonto.NRW Online-Ausweisfunktion

Servicekonto.NRW Online-Ausweisfunktion

Single Sign-On für E-Government-Dienste

Das soll das Servicekonto.NRW als eine Art Single Sign-On fungieren, mit dessen Hilfe sich Nutzer bei den verschiedenen Online-Angeboten des Landes einloggen können. Hierzu ist es allerdings nötig, dass die Nutzer sich in einem ersten Schritt in dem Portal registrieren.

Registrierung und Authentifizierung per Online-Ausweisfunktion

Um sich zu registrieren, hat der Nutzer zwei Möglichkeiten. So kann er zwischen der Registrierung per Benutzername und Passwort oder per Online-Ausweisfunktion des elektronischen Personalausweises entscheiden. Zukünftig soll eine weitere Möglichkeit für das web-basierte bzw. mobile Authentifizieren angeboten werden. Ebenso sollen neben Konten für Privatpersonen auch entsprechende Unternehmenskonten angeboten werden.

Berechtigungszertifikat zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen war federführend für dieses Projekt und tritt zusätzlich als Diensteanbieter auf. Damit liegt auch die Verantwortung für das gültige Berechtigungszertifikat zur landesweiten Nutzung der Online-Ausweisfunktion bei dem entsprechenden Ministerium.

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Online-Ausweisfunktion mobil per Smartphone nutzen

Online-Ausweisfunktion mobil per Smartphone verwenden

Die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises kann sowohl mit einem entsprechenden Kartenleser, als auch mit einem dafür geeigneten Smartphone genutzt werden.

Vorrausetzung für den mobilen Einsatz der Online-Ausweisfunktion per Smartphone

Um die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) mobil verwenden zu können, muss der Nutzer über einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion sowie über ein entsprechendes Smartphone verfügen. Auf dem Smartphone muss die für die Verwendung der Online-Ausweisfunktion nötige Software (eID-Client) installiert sein. Diese Software kann in Form der AusweisApp auf dem Smartphone installiert werden.

Wie installiert man die AusweisApp auf einem Smartphone?

Die für die mobile Verwendung der Online-Ausweisfunktion nötige AusweisApp kann auf ein Android-Smartphone per Google-Play-Store installiert werden. Dieser Vorgang wird im folgenden Video kurz dargestellt.

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Kfz-Anmeldung per Online-Ausweisfunktion in Leipzig

Anmeldung von Kraftfahrzeugen per Online-Webportal und Online-Ausweisfunktion

In Leipzig können Bürger mithilfe des neuen Web-Portals des Freistaates Sachsen ihre Kraftfahrzeuge komfortabel vom heimischen Rechner aus anmelden. Die Anmeldung ist unter der URL http:/www.leipzig.de/zulassung zu erreichen.

KfZ-Anmeldung per Online-Ausweis und Online-Portal

Kfz-Anmeldung per Online-Ausweis und Online-Portal

Aktuell können nur Fahrzeuge per Portal angemeldet werden, die seit 1. Januar 2015 eine Zulassung besitzen. Hintergrund dieser Einschränkung ist ein spezieller Sicherheitscode, der notwendig ist. Nur Fahrzeuge, die ab diesem Zeitpunkt zugelassen wurden, verfügen über diesen Code, der im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung) sowie dem Siegel im Kfz-Kennzeichen (Stempelplakette) zu finden ist.

Vorrausetzung für Kfz-Anmeldung von zu Hause per Webportal

Die komfortable Fahrzeugzulassung von zu Hause aus wird mit der Online-Ausweisfunktion umgesetzt. Somit benötigt der Nutzer seinen Personalausweis mit der aktivierten Online-Ausweisfunktion, die dazugehörige PIN, die AusweisApp und einen entsprechenden Kartenleser oder ein mobiles Gerät, mit welchem die Online-Ausweisfunktion nutzbar ist.

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