Kraftfahrzeuge können ab dem 01.10.2017 Web-basiert durch das Portal des Kraftfahrtbundesamtes über das Internet an- bzw. abmeldet werden. Der Name dieses Verfahrens lautet Online-Zulassung bzw. Internet-basierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz).
- Vorteil der Internet-basierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz)?
- Voraussetzung zur Nutzung von i-Kfz?
- Zahlung der Gebühren für i-Kfz online möglich?
- Welche Fahrzeuge können per i-Kfz an- bzw. abgemeldet werden?
- Wo ist der Service i-Kfz nutzbar?
Vorteil der Internet-basierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz)?
Der Vorteil der Internet-basierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) liegt darin, dass diese von Zuhause aus durchgeführt werden kann und damit der Gang sowie mögliche Wartezeiten auf der Zulassungsstelle eingespart werden können.
Voraussetzung zur Nutzung von i-Kfz?
Nutzer, die gern den Service i-Kfz verwenden möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Das entsprechende Kfz muss über eine Zulassung per KÜS (nach 01.01.2015) verfügen.
- Der Nutzer muss einen elektronischen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion besitzen.
- Weiterhin benötigt der Nutzer ein entsprechendes Kartenlesegerät oder Smartphone (mit hinreichender NFC-Funktionalität) sowie die notwendige Software (Ausweis-App).
Informationen über die mobile Verwendung der Online-Ausweisfunktion sind unter folgendem Link hinterlegt:
» Online-Ausweisfunktion per Smartphon nutzen
Zahlung der Gebühren für i-Kfz online möglich?
Die Zahlung der Gebühren für die Web-basierte Kfz-Zulassung (i-Kfz) kann der Nutzer online durchführen. Hierzu stehen ihm die Zahlungsmöglichkeiten per Giropay oder per Kreditkarte zur freien Auswahl. Die Höhe der Kosten für das An- und Abmelden eines Kfz per i-Kfz beträgt ca. 6,10 Euro.
Welche Fahrzeuge können per i-Kfz an- bzw. abgemeldet werden?
Mit dem per Internet angebotenen Dienst i-Kfz können Fahrzeuge, Motorräder und Anhänger an- und abgemeldet werden.
Wo ist der Service i-Kfz nutzbar?
Aktuell kann i-Kfz nur Kfz-Zulassungen abdecken, bei denen das Kfz im aktuellen Zulassungsbezirk durch den aktuellen Halter des Kfz erfolgt. Weiterhin müssen die entsprechenden Kfz-Kennzeichen noch vor dem Ab- und Anmelden neu registriert werden.
Pingback: Online-Zulassung per eID-Funktion ab Oktober 2017 möglich | eID-Funktion
ja das geht
Kann ich ein Wohnmobil das 4 Monate in Spanien steht für die Zeit abmelden?