KfZ-Online-Zulassung ab Oktober per Online-Ausweisfunktion möglich

Kraftfahrzeuge können ab dem 01.10.2017 Web-basiert durch das Portal des Kraftfahrtbundesamtes über das Internet an- bzw. abmeldet werden. Der Name dieses Verfahrens lautet Online-Zulassung bzw. Internet-basierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz).

  • Vorteil der Internet-basierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz)?
  • Voraussetzung zur Nutzung von i-Kfz?
  • Zahlung der Gebühren für i-Kfz online möglich?
  • Welche Fahrzeuge können per i-Kfz an- bzw. abgemeldet werden?
  • Wo ist der Service i-Kfz nutzbar?

Vorteil der Internet-basierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz)?

Der Vorteil der Internet-basierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) liegt darin, dass diese von Zuhause aus durchgeführt werden kann und damit der Gang sowie mögliche Wartezeiten auf der Zulassungsstelle eingespart werden können.

Voraussetzung zur Nutzung von i-Kfz?

Nutzer, die gern den Service i-Kfz verwenden möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Das entsprechende Kfz muss über eine Zulassung per KÜS (nach 01.01.2015) verfügen.
  • Der Nutzer muss einen elektronischen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion besitzen.
  • Weiterhin benötigt der Nutzer ein entsprechendes Kartenlesegerät oder Smartphone (mit hinreichender NFC-Funktionalität) sowie die notwendige Software (Ausweis-App).

Informationen über die mobile Verwendung der Online-Ausweisfunktion sind unter folgendem Link hinterlegt:
» Online-Ausweisfunktion per Smartphon nutzen

Zahlung der Gebühren für i-Kfz online möglich?

Die Zahlung der Gebühren für die Web-basierte Kfz-Zulassung (i-Kfz) kann der Nutzer online durchführen. Hierzu stehen ihm die Zahlungsmöglichkeiten per Giropay oder per Kreditkarte zur freien Auswahl. Die Höhe der Kosten für das An- und Abmelden eines Kfz per i-Kfz beträgt ca. 6,10 Euro.

Welche Fahrzeuge können per i-Kfz an- bzw. abgemeldet werden?

Mit dem per Internet angebotenen Dienst i-Kfz können Fahrzeuge, Motorräder und Anhänger an- und abgemeldet werden.

Wo ist der Service i-Kfz nutzbar?

Aktuell kann i-Kfz nur Kfz-Zulassungen abdecken, bei denen das Kfz im aktuellen Zulassungsbezirk durch den aktuellen Halter des Kfz erfolgt. Weiterhin müssen die entsprechenden Kfz-Kennzeichen noch vor dem Ab- und Anmelden neu registriert werden.

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3 Antworten zu KfZ-Online-Zulassung ab Oktober per Online-Ausweisfunktion möglich

  1. Pingback: Online-Zulassung per eID-Funktion ab Oktober 2017 möglich | eID-Funktion

  2. Wagenseil Dagmar sagt:

    Kann ich ein Wohnmobil das 4 Monate in Spanien steht für die Zeit abmelden?

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