Am 26.09.2017 wurde die Notifizierung der Online-Ausweisfunktion abgeschlossen. Damit ist die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) des elektronischen Personalausweises europaweit für elektronische Identifizierungsprozesse und digitale Verwaltungsverfahren anerkannt.
Die Online-Ausweisfunktion im grenzüberschreitenden Einsatz
Ab dem 26. September 2017 ist es Nutzern, die über einen elektronischen Personalausweis bzw. elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) verfügen, möglich, diesen europaweit und grenzüberschreitend einzusetzen. Möglich Einsatzszenarien für die grenzüberschreitende Verwendung der Online-Ausweisfunktion sind zum Beispiel
- das Anmelden eines deutschen Studenten an einer Universität bzw. Hochschule,
- das Einreichen der Steuererklärung im EU-Ausland,
- das Zulassen eines KfZ im Ausland oder
- das Beantragen einer Gewerbeanmeldung
in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft durch einen Nutzer, der über eine aktivierte Online-Ausweisfunktion verfügt.
Online-Ausweisfunktion mit Vertrauensniveau „hoch“ eingestuft
Dabei wurde die Online-Ausweisfunktion mit dem Vertrauensniveau „hoch“ nach eIDAS-Verordnung durch die technischen Experten fast aller EU-Mitgliedländer eingestuft. Die Bewertung „hoch“ nach eIDAS-Verordnung durch die technischen Experten stellt die höchstmögliche Bewertung für einen Vertrauensdienst nach eIDAS dar.
Der Innenminister Dr.Thomas de Maizière hob hervor: „Diese gute Bewertung belegt die hohe Qualität der eID-Funktion.“ Weiterhin führte er fort: „Der Identitätsnachweis mit der eID-Funktion ist sicher, einfach und praktisch im digitalen Alltag von Privatpersonen und Unternehmen. Immer mehr Smartphones sind ‚eID-fähig’. Zudem haben wir im Sommer 2017 die eID-Integration in E-Business- und E-Government-Angebote deutlich vereinfacht. Das sind gute Voraussetzungen für Unternehmen und Behörden, jetzt mehr Einsatzmöglichkeiten für die eID-Funktion anzubieten.“
Online-Ausweisfunktion mobil nutzen
Für die Verwendung der Online-Ausweisfunktion existieren bereits verschiedene mobile Geräte, mit welchen die Online-Ausweisfunktion per NFC-Schnittstelle ohne den Einsatz eines zusätzlichen Kartenlesers verwendet werden kann. Eine aktuelle Übersicht dieser Geräte ist unter folgendem Link hinterlegt.
>> Smartphones zur mobilen Nutzung der Online-Ausweisfunktion
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Seit Juli 2016 ist die entsprechende EU-Verordnung in Kraft getreten.
Die Notifizierung hat also auf sich warten lassen, vergleiche ## Link wurde entfernt ##.
In Österreich gibt es schon länger eine digitale Signatur per Smartphone.
Nach der ursprünglichen Konzeption des eID auf dem neuen Personalausweis hätte man dazu ein kartenlesegerät benötigt. – Offenbar ist man da jetzt zum Glück umgeschwenkt und es gibt auch für den deutschen Ausweis-eID eine App. Leider funktioniert aber der oben genannte Link nicht, sodass die Verfügbarketi nicht verifiziert werden kann.