7. Information über das Anpassen von Geschäftsprozessen

Information über die Geschäftsprozessanpassung

Über die Anpassung der Geschäftsprozesse sind alle involvierten Mitarbeiter zu informieren. Die Online-Ausweisfunktion darf nur vom Diensteanbieter genutzt werden wenn er eine entsprechende Berechtigung besitzt.

Vergabestelle für Berechtigungszertifikate

Diese Berechtigung ist bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate zu beantragen. Besitzt der Diensteanbieter solch eine Berechtigung, kann auf Basis dieser ein Berechtigungszertifikat bei einem Berechtigungszertifikatanbieter erworben werden.