Altersverifikations-Funktion

Die Altersverifikations-Funktion des Personalausweises

Aus dem Ausweis können unter Nutzung eines Kartenlesers und der entsprechenden Software (PersoApp, AusweisApp bzw. eID-Client) sowie Freigabe durch den Nutzer per eID-PIN, verschiedene Attribute ausgelesen werden. Dies sind Folgende:

  1. Nachname,
  2. Vorname,
  3. Akademischer Titel,
  4. Geburtsdatum,
  5. Geburtsort,
  6. Adresse,
  7. Dokumentenart,
  8. Dienste- und kartenspezifische Kennzeichen,
  9. Abkürzung „D“ für Bundesrepublik Deutschland,
  10. Angabe, ob eine bestimmte Altersgrenze über- oder unterschritten wird,
  11. Angabe, ob ein Wohnort dem abgefragten Wohnort entspricht

In Bezug auf die Altersverifikations-Funktion ist das Attribut 10 (Angabe, ob eine bestimmte Altersgrenze über- oder unterschritten wird) von Bedeutung.
Mit Hilfe der Altersverifikations-Funktion ist es dem Dienst möglich zu prüfen, ob der Nutzer ein bestimmtes Alter erreicht hat. Diese Teilfunktion der Online-Ausweisfunktion ist für Dienste geeignet, die dazu gezwungen sind bestimmte Vorgaben und Restriktionen in Bezug auf den Jugendschutz bzw. die Suchtprävention einzuhalten. Bei der Altersverifikations-Funktion des Personalausweises wird nicht das genaue Geburtsdatum ausgelesen. Dem Dienst wird lediglich mitgeteilt, ob der Nutzer ein bestimmtes Mindestalter besitzt.

Einsatzbeispiele für die Altersverifikations-Funktion des Personalausweises

Die Altersverifikations-Funktion des neuen Personalausweises kann z. B. in folgenden Beispielen sinnvoll eingesetzt werden

  • Verkauf von Tabakwaren oder Spirituosen an einem Automaten, der den Erwerb von Tabakwaren oder Spirituosen ermöglicht
  • Verkauf von Tabakwaren oder Spirituosen in einem Online-Shop, der den Erwerb von Tabakwaren oder Spirituosen ermöglicht
  • Zugriff auf entsprechenden Content (Filme, Spiele, Bücher usw.) per Onlinezugriff mit bestimmter Altersbeschränkungen (Ü16 und Ü18) bzw.
  • generell die Nutzung von altersspezifischen Angeboten.

Die Altersverifikations-Funktion wird wie in der folgenden Abbildung dargestellt per AusweisApp aus dem Ausweis (nach Eingabe der eID-Funktion-PIN) ausgelesen.

Die Altersverifikations-Funktion (Teilfunktion der Online-Ausweisfunktion) des Personalausweises in der AusweisApp (eID-Client)

Die folgende Darstellung zeigt die Auswahl des Attributes

  • Angabe, ob eine bestimmte Altersgrenze über- oder unterschritten wird

und somit die Nutzung der Altersverifikations-Funktion (Teilfunktion der Online-Ausweisfunktion) des Personalausweises aus Sicht eines Nutzers in der AusweisApp (eID-Client).

eID-Client-Software (AusweisApp) auf dem Rechner des Nutzers mit ausgewähltem Attribut Altersverfikation (Altersverifikations-Funktion)

eID-Client-Software (AusweisApp) auf dem Rechner des Nutzers mit ausgewähltem Attribut Altersverifikation (Altersverifikations-Funktion)

Die Altersverifikations-Funktion wird wie in der Abbildung dargestellt per AusweisApp aus dem Ausweis (nach Eingabe der eID-Funktion-PIN) ausgelesen.